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OLG Koblenz, 15.07.2004 - 5 W 455/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurückweisung der sofortigen Beschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 56 § 91a Abs. 2 S. 1 § 99 Abs. 2 S. 1 § 101
Kosten der Nebenintervention bei Vergleichsschluss der Hauptparteien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 03.06.2004 - 4 O 319/99
- OLG Koblenz, 15.07.2004 - 5 W 455/04
Papierfundstellen
- MDR 2004, 1446
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.01.1967 - III ZR 15/64
Auszug aus OLG Koblenz, 15.07.2004 - 5 W 455/04
Das war unabhängig davon zutreffend, ob die Parteien darin die Kosten der Nebenintervention bewusst oder versehentlich nicht angesprochen haben (BGH MDR 1967, 392 f.).
- OLG Dresden, 11.04.2008 - 13 W 210/08
Kosten der Nebenintervention bei Wechsel des Streithelfers an die Seite des …
Dabei kann dahinstehen, ob für einen Nebenintervenienten - vom Fall der Prozessbeendigung durch Vergleich ohne dessen Beteiligung abgesehen (vgl. dazu OLG Koblenz, JurBüro 2004, 662;… Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 101 Rn. 9) abgesehen - die Möglichkeit besteht, im eigenen Namen die Entscheidung über die Kosten der Nebenintervention mittels sofortiger Beschwerde entsprechend §§ 91a Abs. 2, 99 Abs. 2 ZPO isoliert anzufechten, wenn er damit eine unterlassene oder fehlerhafte Anwendung der Kostenbestimmung des § 101 ZPO überprüfen lassen will (bejahend OLGR Celle 2003, 354).